Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

Synergien an Schnittstellen von Steuerberatung, Rechtsberatung und unabhängiger Finanzberatung

Ein starkes Netzwerk für Ihre Mandanten

Kurzprofil: Worum es geht. 

  • Die Intelligenz der Vielen nutzen. In bestimmten Themenfeldern brauchen Ihre Mandanten die Intelligenz der Vielen, nämlich das gebündelte Know-how und den Erfahrungsschatz von Experten unterschiedlichster Fachrichtungen. Die betriebliche Altersvorsorge ist eines dieser Themenfelder, obendrein eines mit hoher Tragweite. Unternehmer brauchen hier ihren Steuerberater, einen spezialisierten Rechtsanwalt und einen unabhängigen Finanzexperten am Tisch.
  • Pflicht und Kür zugleich. Um das bAV-Themenfeld kommt man nicht herum. Gesetzgebung und Rechtsprechung sind  eindeutig: Ausnahmslos alle Unternehmen sind von den Pflichten betroffen. Im Umkehrschluss stehen aber auch allen Unternehmen je nach Gesellschaftsform entsprechende Gestaltungsspielräume und Rechte zu – und diese gehen weit über Arbeitgeberzuschuss & Co. hinaus. Richtig genutzt birgt dieser Gestaltungsspielraum große Vorteile für Unternehmer, ihre Mitarbeiter und ihr Unternehmen.
  • Status Quo: Grauzone. Die wenigsten kleinen und mittelständischen Unternehmen nutzen die Möglichkeiten der bAV bewusst, nehmen aktiv auf die Gestaltung Einfluss – weder im Hinblick auf die Mitarbeiter noch auf die GGF-Versorgung. Das bedeutet nicht nur verschenkte Chancen, sondern birgt auch finanzielle Risiken.
  • Ihre Rolle: Partner Ihrer Mandanten. Wen möchte Ihr Mandant in solchen Themen lieber an seiner Seite wissen als seinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer? Sie müssen sich dabei gar kein umfassendes Expertenwissen aneignen: Es reicht, wenn Sie Ihren Mandanten Zugang hierzu verschaffen. Durch unser Netzwerk schließen Sie die beiden offenen Flanken der Rechtsberatung und Finanzberatung und bieten Ihrem  Mandanten dadurch die ganzheitliche umfassende Beratungsleistung, die er (oder sie) für die Ausgestaltung dieser Themen benötigt. Dabei bleiben selbstverständlich Sie der primäre Ansprechpartner für all Ihre Mandanten.

Sie können Ihren Mandanten den Zugang zu diesem bAV-Expertennetzwerk ermöglichen und im Rahmen Ihrer Beraterrolle echte Mehrwerte für Ihre Kunden schaffen.

Warum eine qualifizierte umfassende Beratung für Ihre Mandanten relevant ist:

Themenfelder

Das BRSG (Betriebsrentenstärkungsgesetz) wird in der Wahrnehmung meist nur auf den verpflichtenden AG-Zuschuss reduziert: Verpflichtender AG-Zuschuss 15% (pauschale SV-Ersparnis) bei versicherungsförmigen Durchführungswegen nach §3 Nr. 63 EStG.
In der Praxis werden regelmäßig Probleme sichtbar:

  • Ist eine Anrechnung auf bestehende Zuschüsse möglich?
  • Kollision mit Tarifverträgen?

Nicht weniger wichtig, aber weitaus weniger geläufig sind die Vorgaben des BRSG im Hinblick auf die Informationspflichten. 

Das BRSG hat u.a. den §4 a BetrAVG ergänzt:

  • Abs. 1: Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen mitzuteilen, ob und wie eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung erworben wird, (…)
  • Abs. 4: Die Auskunft muss verständlich, in Schriftform und in angemessener Frist mitgeteilt werden.

Dabei muss der AN nicht explizit danach fragen; Andeutungen und konkludentes Handeln genügen.

Das Schriftformerfordernis zeigt, wie wichtig die bAV dem Gesetzgeber ist. Arbeitgeber werden verpflichtet, die Mitarbeiter aktiv in Textform zu informieren, etwa über Zusageart, Leistungsart und Durchführungsweg. Die angemessene Frist von 10 bis 14 Tagen ist in der Praxis sehr knapp.
Das BRSG macht eine Versorgungsordnung für einen ordentlichen Kaufmann nahezu unumgänglich. Man erwartet, dass sich der Unternehmer dezidierte Gedanken darüber macht, wie er die bAV in seinem Unternehmen regeln will. Diese Regeln ermöglichen es dem Unternehmer auch, Haftungsparameter auszuschließen.
Darüber hinaus ist eine Versorgungsordnung, die rechtssicher und professionell sowie individuell für das Unternehmen erstellt wurde, eine deutliche Erweiterung des Arbeitgeberprofils und kann im Wettbewerb um Fachkräfte den entscheidenden Unterschied machen.

Für Tantieme-Umwandlungen eignet sich der Durchführungsweg der Pensionszusage perfekt, da dieser den wenigsten Einschränkungen unterliegt und auch unregelmäßige Einmalzahlungen zulässt.

In der Vergangenheit wurden Pensionszusagen leider oft als reine Leistungszusage ausgestaltet und sind deshalb heute sehr häufig unterfinanziert. Es geht aber auch anders:
Pensionszusagen lassen sich als beitragsorientierte Leistungszusage formulieren – von Beginn an ausfinanziert, modern und flexibel. 

Somit eignen sie sich ideal für die On-top-Versorgung von Vorständen / GGF, leitenden Angestellten und Besserverdienern mit einem Einkommen oberhalb der BBG, Personen mit großen Versorgungslücken, hohem Kapitalbedarf (etwa zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands) und solchen mit mehr als 12 Monatsgehältern.
Eingebracht werden können Tantiemen, Sonderzahlungen, nicht verbrauchter Urlaub, Abfindungszahlungen etc.

Für Arbeitgeber bedeutet das:

  • keine Rückstellungen in der Handelsbilanz
  • kein Nachfinanzierungsrisiko
  • Steuerstundungseffekt
  • keine weiteren Kosten

Für den Versorgungsberechtigten bedeutet das:

  • nahezu unbegrenzt steuerfreie Entgeltumwandlung
  • Hohe Flexibilität: Jährlich kann neu in Abstimmung mit Ihnen als steuerlichem Berater entschieden werden
  • Hohe Versorgungslücken können geschlossen werden
  • Wahl zwischen Kapital, Raten- oder Rentenzahlung bei Bezug
  • Steuerersparnis durch nachgelagerte Besteuerung / Fünftelungsregelung
  • privatrechtlicher Insolvenzschutz durch Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer

Pensionszusagen und alte Unterstützungskassenzusagen an GGFs sind besonders von einer Insolvenz betroffen, denn die für den Insolvenzschutz erforderlichen Verpfändungen sind hier oft nicht oder nur mit Mängeln behaftet ausgeführt worden.

  • Sie gründen nicht auf einen Gesellschafterbeschluss
  • Die Formulare sind nachlässig ausgefüllt

Beide genannten Punkte führen in der Regel zur Unwirksamkeit der Verpfändung und die Zusagen sind nicht vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters geschützt. Bei Mandaten mit Pensionszusagen sollten Sie allein schon aus der Fürsorgepflicht als Steuerberater heraus eine Prüfung anregen, ob die Zusagen eine mögliche Insolvenz des Unternehmens überstehen.

Wir bieten Ihnen eine solche Prüfung durch die Experten in unserem Netzwerk an. Es entstehen dabei keine Kosten für Sie oder für Ihre Mandanten.

Kongruent rückgedeckte Unterstützungskassen sind bilanzneutral und werden daher gerne in der GGF-Versorgung genutzt. In der Vergangenheit war ein Wechsel der Unterstützungskasse nicht möglich. Die Körperschaftsrichtlinien (2015) haben den Wechsel der Unterstützungskassen vermeintlich ausgeschlossen. Mit einem aktuellen BMF-Schreiben hat sich dies jedoch geändert:

Eine Übertragung der Vermögenswerte von der einen direkt auf eine andere Unterstützungskasse ist wieder möglich, der Betriebsausgabenabzug bleibt erlaubt. Dies gilt für Arbeitgeberwechsel, aber auch ausdrücklich für den Wechsel aus anderen Gründen (beispielsweise aus Kosten-/Rendite-Gesichtspunkten) solange beide Unterstützungskassen zum Zeitpunkt der Übertragung eine Steuerbefreiung nachweisen können.

Hätten Sie's gewusst?

Geschätzt 92% aller Pensionszusagen sind nicht ausfinanziert, die durchschnittliche Deckungslücke pro Zusage liegt bei rund 350.000 €. Nur ca. 6% der Zusagen sind frei von formalen Fehlern formuliert.

Pensionskassen generieren im  Niedrigzinsumfeld geringere Erträge als erwartet. Arbeitgeber haften je nach Zusageart für die entstehenden Deckungslücken. Es ist bekannt, dass das Bafin etliche Pensionskassen unter Beobachtung hat. Einige Sanierungsfälle sind ebenfalls bereits durch die Presse gegangen.

Die betriebliche Altersversorgung läuft in der Regel nicht stabil und unverändert, sondern ist von Änderungen in der Gesetzgebung des Steuerrechts, des Arbeitsrechts, des Sozialversicherungsrechts und der laufenden Rechtsprechung betroffen. Der Bestand muss deshalb immer wiederkehrend geprüft und angepasst werden, um eine gesetzeskonforme Umsetzung sicherzustellen und rechtliche sowie finanzielle Risiken für Ihre Mandanten erkennen und heilen zu können.

Gesetzliche Entwicklungen im SV-Statusfeststellungsverfahren bergen hohe finanzielle Risiken. Im Rahmen der nächsten Betriebsprüfungen werden auch bislang unbeanstandet gebliebene Beschäftigungsverhältnisse auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung neu beurteilt.

Ihre Mandanten brauchen Sie an ihrer Seite!

Wenn ihre Mandanten gut informiert sind, werden Sie sehr leicht in der Lage sein, auch in komplexen Themenfeldern wie der bAV wichtige und richtige Entscheidungen zu treffen. Dazu müssen sie allerdings die Notwendigkeit verstanden haben, sich überhaupt mit diesem Thema zu beschäftigen.

Ihnen als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kommt dabei insofern eine bedeutende Rolle zu, als Sie am besten den initialen Impuls geben und den Fokus Ihrer Mandanten auf den Themenkomplex bAV lenken. Wer sonst sollte Ihre Mandanten besser für mögliche finanzielle oder rechtliche Risiken sensibilisieren können als Sie? Anders gefragt: Von wem wird Ihr Mandant einen solchen Hinweis eher erwarten als von Ihnen?

Dabei müssen Sie gar nicht selbst Experte für Rechtsfragen oder die konkrete Ausgestaltung sein: Sie öffnen Ihren Mandanten lediglich die Türe zu dieser Expertise, machen ihnen das Know-How unseres gemeinsamen Netzwerks zugänglich. Sie selbst bleiben in Ihrer Rolle, begleiten den gesamten Prozess als vertrauter Ansprechpartner Ihres Mandanten und als Experte für die steuerrechtlichen Aspekte.

Damit Sie diese Themen gut und einfach ansprechen können, bieten wir Ihnen eine Reihe von Dienstleistungen an, die Ihren Mandanten und Ihnen schnell eine sichere Entscheidungsbasis verschaffen. Dazu zählen beispielsweise kostenfreie Checks und Analysen rund um Pensionszusagen, Risiken im bAV-Bestand oder Insolvenzsicherung der GGF-Versorgung durch die spezialisierten Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk. In diesen ersten Schritten informieren wir, prüfen den Status Quo und zeigen Ansatzpunkte für die weitere Beratung und Ausgestaltung auf.

Eine enge Abstimmung zwischen Ihnen und uns ist dabei essentiell – im Vorfeld ebenso wie im Beratungsprozess oder in der weiterführenden Begleitung. Schließlich wirken wir in die gleiche Zielrichtung: Finanzielle und rechtliche Risiken aus dem Themenfeld der bAV bei Ihrem Mandanten sichtbar zu machen, um sie aus der Welt zu schaffen und dabei Wege aufzuzeigen, wie er das Potenzial der bAV für sich und sein Unternehmen best möglich nutzen kann – ganz aktiv und ganz gezielt.
Stefan Adler
freier Finanzmakler
Schnell, einfach und unkompliziert:

Probieren Sie's einfach aus - es könnte ja gut werden!

Ein gutes Netzwerk macht alle zu Gewinnern:

  • Ihre Mandanten, die für ihr Unternehmen, ihre Mitarbeiter und nicht zuletzt für sich selbst offene Flanken schließen und aus den Möglichkeiten der bAV ganz aktiv und bewusst ein umfassendes Bündel mit echten Mehrwerten schnüren können – professionell und im Sinne der Gesetzgebung, rechts- und haftungssicher.
  • Sie als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, da Sie Ihren Mandanten diesen Mehrwert zugänglich machen und sich somit als verantwortungsvoller Partner Ihrer Mandanten positionieren, der für Risiken, Probleme und ungenutzte Chancen sensibilisiert und durch die spezielle Expertise im Netzwerk für einen vollständigen Lückenschluss sorgt.
  • Unser Netzwerk aus spezialisierten Rechtsanwälten, bAV-Experten sowie  unabhängigen Finanzdienstleistern, die relevantes Know-How und Problemlösekompetenz einbringen können – Kompetenz, von der Ihre Mandanten leider oftmals gar nicht wissen, dass Sie sie benötigen.

Unsere ersten gemeinsamen Schritte

So könnten die ersten gemeinsamen Schritte beispielsweise aussehen:

  • Wir (Sie, einer der Rechtsanwälte und ein Finanzberater) sprechen am runden Tisch via Telefon oder Videokonferenz mit einander, etwa über Ihre konkreten Fragen, über Praxisfälle und Erfahrungsberichte, über die einander ergänzenden Rollen und die Zusammenarbeit im Sinne einer durchweg „runden“ Beratungserfahrung für Ihre Mandanten. Vielleicht haben Sie auch Mandanten, bei denen Sie dringenden Handlungsbedarf sehen oder ahnen? Dann sprechen wir gern hierüber – auch anonym.
    Nebenbei lernen wir uns kennen und entwickeln ein Gefühl für das Potenzial einer Zusammenarbeit, die Sie stärkt und Ihren Mandanten nützt.
  • Sie haben ein oder mehrere Mandanten, bei denen Sie dringenden Handlungsbedarf sehen? Nach vorheriger Abstimmung zwischen Ihnen und uns erweitern wir den runden Tisch um Ihren Mandanten – wahlweise telefonisch, online oder auch im persönlichen Termin.
  • Wir unterstützen sie bei der Ansprache Ihrer infrage kommenden Mandanten und übernehmen den fachlichen Part, die Information und Beratung (individuell beim Kunden ebenso wie als Referent auf Veranstaltungen für Ihre Mandanten).

Bei aller Individualität bleibt eines immer gleich: Sie sind ein wichtiger Partner und Berater Ihrer Mandanten. Eine enge Abstimmung und Integration ist für uns selbstverständlich, denn nur so können wir zusammen mit Ihnen Lösungen für Ihre Mandanten gestalten, die rundum passen.

Wir: Ihre Partner in der Zusammenarbeit

Rosenheimer Unterstützungskasse
Ad Maximum GmbH
Stefan Adler Finanzberatung

Übrigens...

Ihre Kanzlei leistet viel für ihre Mandanten.
Wie klingt es da, wenn man zur Abwechslung auch Ihnen und Ihrem Team etwas Gutes tun kann?

u.di-Versorgungswerk für rechtsberatende Berufe:
Branchenspezifische bAV zu Vorzugskonditionen für Ihre Kanzlei!

Der Gesetzgeber lässt einen großen Gestaltungsspielraum für sinnvolle und mannigfaltige bAV-Konstrukte, und die Anbieter steuern mit günstigen Kollektivverträgen und vereinfachter Risikoprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung oder in der Hinterbliebenenabsicherung ihren Teil zu einem attraktiven Gesamtpaket bei.

Erfahren Sie hier mehr über das u.di-Versorgungswerk und seine Vorteile für Sie und Ihre Mitarbeiter.