... wie in schlechten Zeiten: Risikoschutz in der bAV
Berufsunfähigkeitsversicherung in der bAV
Für Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter/innen und deren Familien auch in Notlagen finanziell versorgt wissen möchten, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung ein elementarer Baustein in einem qualifizierten bAV-Konzept.
Mit einem solchen Konzept
- sorgen Sie für die Sensibilisierung derjenigen, die sich über ihren Risikoschutz noch keine Gedanken gemacht haben,
- öffnen Sie den Zugang zu einem adäquaten Schutz für diejenigen, die sonst wegen ihrer Vorerkrankungen oder ihres Gesundheitszustands an den Antragsfragen scheitern und
- machen Sie durch Brutto-Netto-Effekte und den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss die finanzielle Sicherheit für alle Betroffenen erschwinglich (der Netto-Beitragsaufwand für Arbeitnehmer sinkt auf ca. 35-45% des Beitrags) – umso mehr, wenn Sie den Arbeitgeber-Zuschuss erhöhen. Auch eine rein arbeitgeberfinanzierte Berufsunfähigkeitsversicherung ist möglich.
Kurzum: Um bAV kommt kein Unternehmen herum. Also bespielen wir doch einfach umso konsequenter die volle Klaviatur der bAV – mit allen Gestaltungsmöglichkeiten, Förderungen und Mehrwerten, die der Gesetzgeber vorsieht.
Wie klingt das für Sie?
Warum so viele Menschen nicht ausreichend gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit geschützt sind:
Fast jeder Arbeitnehmer hat ist mit dem Begriff der Berufsunfähigkeitsversicherung vertraut oder hat zumindest schon einmal davon gehört. Den wenigsten ist jedoch bewusst, wie es um ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestellt ist, was Berufsunfähigkeit genau bedeutet und wo ein Berufsunfähigkeitsschutz ansetzt – im Unterschied zur staatlichen Sicherung.
Dazu kommt, dass wir Menschen zwar gern auf allerlei Heuristiken zurückgreifen, die uns das Leben erleichtern. Wenn wir aber Risikoeinschätzungen vornehmen müssen, liegen wir regelmäßig erschreckend falsch! Konkret: Wir schätzen das Risiko, im Laufe unseres Lebens einmal berufsunfähig zu werden, falsch ein.
Weil man sich aber in jungen Jahren nicht gern mit solchen Dingen beschäftigen möchte, verschenken viele Erwerbstätigen die Chance, sich früh (jung und gesund) mit einem Berufsunfähigeitsschutz einzudecken.
Meist keimt der Wunsch nach finanzieller Sicherheit auch bei Krankheit oder Unfall erst ein wenig später auf. Der Wechsel in eine ancdere Lebensphase mit Verantwortung für Partner oder Kinder sind oft ein Auslöser dafür, manchmal sind es aber auch Berichte und Erfahrungen aus dem Familien- oder Freundeskreis.
Dann allerdings ist ein adäquater Schutz aufgrund des höheren Eintrittsalters nicht mehr ganz so günstig wie als Berufseinsteiger. Je nach Art des Berufs und der tätigkeitsbedingten Risiken können die Beiträge sogar so hoch ausfallen, dass sie für eine Familie unerschwinglich erscheinen (siehe Kasten „Beitragsspannen“).
Eine Vertragsgestaltung in der bAV dagegen kann Abhilfe schaffen: Der Nettobeitrag, den der Arbeitnehmer hierbei zahlt, liegt deutlich unter 50% des ursprünglichen Beitrags – selbst dann, wenn wir die BU-Rentenhöhe etwas höher ansetzen, um den Steuerabzug im Leistungsfall zu kompensieren.
Am Anfang einer Berufsunfähigkeitsversicherung steht die Antragstellung mit den Fragen zum Gesundheitszustand – sei sei denn natürlich, ein solcher Vertrag kommt im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge in einem Kollektivrahmen zustande. Bei einzelnen Verträgen gilt: Vorerkrankungen müssen wahrheitsgemäß angegeben und vom Risikoprüfern beurteilt werden.
Häufig kommen solche Verträge aufgrund von Vorerkrankungen nur mit Erschwernis zustande (Risikozuschlag, Leistungsausschluss), werden zurückgestellt oder müssen aus versicherungsmedizinischen Gründen abgelehnt werden. Gerade dann, wenn jemand akut um seine Gesundheit besorgt ist und ein großes Interesse an einem Risikoschutz hat, kann ihm dieser auf normalem Wege verwehrt bleiben.
Anders sieht es dagegen beim BU-Schutz in der bAV aus:
In der bAV öffnen Kollektivverträge den Zugang zu einem vollwertigen BU-Schutz mit vereinfachten Gesundheitsfragen bereits ab Kollektivgrößen von 10 Mitarbeitern.
Noch besser sogar sieht es bei Branchen aus, bei denen die bAV im Rahmen des u.di Versorgungswerks eingerichtet wird: Schon ab dem ersten Mitarbeiter Vertrag gilt hier die vereinfachte Gesundheitsprüfung – und die gibt’s dann übrigens auch für den Chef. Hier finden Sie es mehr Informationen dazu.
Jede(r) Vierte wird im Verlauf seines Erwerbslebens mindestens einmal berufsunfähig.
44 Jahre alt sind die Versicherten im Durchschnitt
bei Feststellung der Berufsunfähigkeit – mit hoher Varianz je nach Ursache: Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen laut Statistik erst später zu einer Berufsunfähigkeit, Unfallverletzungen dagegen schon in jüngeren Jahren.
Nur ein Drittel aller Erwerbstätigen hat einen BU-Schutz, wobei allerdings jeder zweite Vertrag eine Barrente von weniger als 10.000€ p.a. aufweist – das sind weniger als 833€ pro Monat.
Ein frühes Endalter 60 Jahre ist zu kurz angesetzt, findet sich aber in vielen Bestandsverträgen. Im Leistungsfall fehlen bis zum Renteneintritt wertvolle Jahre.
1 von 4 Antragstellern kann aufgrund von Vorerkrankungen nicht wie beantragt versichert werden, also ohne Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge.
Den Berufsunfähigkeitsschutz in der bAV zu integrieren, muss nicht zwingend für jeden die beste Wahl sein. Gerade aber für Angehörige von Berufsgruppen mit höherem Gefährdungsrisiko und entsprechend hohen Beiträgen aber ist die BU in der bAV eine echte Alternative – und eine Rückkehr zum Kern des Ganzen: Zum Versprechen, Sorge zu tragen für ein Auskommen auch in Notlagen.
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